Rudolf Steiner – Der Gründer der Dreigliederung
Rudolf Steiner begründete 1919 die Dreigliederung des sozialen Lebens, um nach dem Ersten Weltkrieg einen Ausweg aus der gesellschaftlichen und politischen Krise Europas aufzuzeigen. Er wollte Staat, Wirtschaft und Kultur trennen. Nach dieser Idee soll jeder Bereich autonom nach eigenen Regeln arbeiten. Steiner lehnte den zentralen Einheitsstaat ab, der seiner Ansicht nach Wirtschaft, Politik und Kultur zusammenpresste und so Kriege und Krisen förderte. Steiner sah die Not an, eine neue Gesellschaftsform, indem der Mensch im Mittelpunkt steht, zu entwickeln.
Denn nur das, was aus dem Menschen frei als Individualität quellen kann, gibt ihm ein geistiges Leben, das in der Wahrheit wurzelt; diese Wahrheit kann nur zutage treten, wenn sie aus der Menschenbrust unmittelbar herausfließt. Der demokratische Sinn wird nicht eher ruhen, bis er auf staatlich-rechtlichem Gebiet die Gleichheit verwirklicht hat. Wir können das aus Vernunft tun, sonst setzen wir uns Revolutionen aus. Und auf wirtschaftlichem Gebiete muss die Brüderlichkeit leben in den Assoziationen.
Rudolf Steiner
(Vgl. Rudolf Steiner: Westliche und östliche Weltgegensätzlichkeit – Wege zu ihrer Verständigung durch Anthroposophie, GA 83, S.310, 3. Auflage, Dornach, 1981)

Die Sphäre des Geisteslebens
Das Geistesleben (Kultur, Schule, Religion) muss unabhängig von Staat und Wirtschaft sein. Hier gilt das Prinzip der Freiheit.
Das Geistesleben umfasst alles, was im gesellschaftlichen Leben auf den Fähigkeiten und den Veranlagungen des Individuums beruht.
Institutionen des Geisteslebens sind jene, der Kunst, Wissenschaft und der Bildung im umfangreichsten Sinne. Sie umschließen das kulturelle Leben des Menschen.
Im sozialen Zusammenhang ist das Geistesleben der Quell aller Erneuerung und des Fortschrittes. Durch seine geistige Betätigung und seine Lernfähigkeit ist jeder Mensch mit dem Geistesleben verbunden und befruchtet durch seine Erkenntnisse, Fähigkeiten und Erfindungen auch die anderen Glieder des sozialen Lebens (Rechtsleben, Wirtschaftsleben).
Ein gesundes Geistesleben ist auf eine Atmosphäre der Freiheit angewiesen. Wo das Geistesleben durch Dogmen eingeengt wird, verliert es seine befruchtende Erneuerungskraft
Samuel Schober

Die Sphäre des Rechtslebens
Das Rechtsleben (Politik, Gesetze, Polizei, Justiz) regelt das Zusammenleben aller Menschen als Gleiche. Hier gilt der Grundsatz der Gleichheit.
Das Rechtsleben ist in der Dreigliederung des sozialen Lebens der Bereich von Politik, der Gesetzgebung und demokratischer Mitbestimmung und der Gerichtsbarkeit. Der Staat ist für die Sicherheit nach innen und außen auf demokratischer Basis verantwortlich. Das Leitprinzip ist die Gleichheit: Jeder Mensch besitzt unabhängig von Herkunft, Fähigkeit oder wirtschaftlicher Stellung dieselben Rechte und soll gleichberechtigt am rechtlichen Zusammenleben teilnehmen können.
Recht entsteht dabei nicht nur aus abstraktem Denken, sondern auch aus dem menschlichen Rechtsgefühl. Menschen empfinden unmittelbar, wenn etwas unfair oder ungerecht ist; dieses Empfinden zeigt sich schon bei Kindern, die auf ungerechte Behandlung mit Trauer oder Wut reagieren.
Nach Rudolf Steiners Idee entwickelt sich öffentliches Recht im lebendigen Austausch der Menschen. Erfahrungen, Erkenntnisse und Gefühle wirken im gesellschaftlichen Alltag zusammen und bilden die Grundlage dafür, gerechte Rechtsverhältnisse zu gestalten. Deshalb kann Recht nicht rein verstandesmäßig betrieben werden, sondern muss auch aus dem Gefühlsleben heraus betrachtet werden.
Zugleich wandelt sich das Rechtsgefühl geschichtlich: Mit der Entwicklung der Menschheit wächst das Bewusstsein für individuelle Menschenrechte. Während das Geistesleben auf Freiheit und Begabung beruht und das Wirtschaftsleben auf Bedarf und Zusammenarbeit, sorgt das Rechtsleben für den fairen Ausgleich im sozialen Miteinander.
Rudi Neuwirt

Die Sphäre des Wirtschaftslebens
Das Wirtschaftsleben (Produktion, Handel, Konsum) soll auf partnerschaftlicher Zusammenarbeit und dem Ausgleich der Bedürfnisse basieren. Hier gilt die Brüderlichkeit (bzw. Solidarität).
Der Mensch ist durch seine materiellen Bedürfnisse auf Mutter Erde angewiesen. Von ihr erhält er Nahrung, aber auch alle anderen Rohstoffe als Grundlage aller Güter. Die Befriedigung dieser Bedürfnisse erfordert, dass Arbeit aufgewendet wird, um aus der Natur die Güter unseres Bedarfes zu schaffen. In einer arbeitsteiligen Gesellschaft müssen die Erzeugten Güter getauscht/geteilt werden. Dieser Prozess wird in dem Begriff Wirtschaftsleben zusammengefasst. Ziel eines gesunden Wirtschaftslebens ist die Versorgung aller Menschen mit den Gütern ihres Bedarfes. Ein gesundes Wirtschaftsleben fordert, dass sowohl die Arbeit als auch die durch die Arbeit erzeugten Güter eine gerechte Verteilung erfahren. Der Geist des Wirtschaftslebens ist also keineswegs die Konkurrenz, sondern ganz im Gegenteil, die Kooperation im Geiste der Brüderlichkeit. Der einzelne Mensch wirkt dabei über seine eigenen Bedürfnisse hinaus, sodass durch Kooperation sein Wirken die Gemeinschaft versorgt, während die Gemeinschaft die Bedürfnisse des Einzelnen erfüllt.
Samuel Schober